Mehr als ein Jahr nach der Verhandlung gegen acht Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" ist das Urteil nun rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilt. Die Terrorgruppe hatte im Oktober 2018 einen Umsturz geplant. Durch bewaffnete Anschläge sollten laut Urteil bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Dem Vorhaben vorangegangen waren die Demonstrationen infolge einer tödlichen Auseinandersetzung am Rande des Stadtfestes, wobei ein Chemnitzer von Männern mit Migrationshintergrund erstochen wurde.
Durch Oberlandesgericht schuldig gesprochen
Rückblick: Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März 2020 acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz", fünf von ihnen auch wegen weiterer Delikte, verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Anschluss über die Revisionen von zwei Angeklagten zu befinden, die allein der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden sind. Der 3. Strafsenat hat die Rechtsmittel verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Mitglieder wollten "Systemwende" einleiten
Ziel des Zusammenschlusses "Revolution Chemnitz" war laut Protokoll eines Messenger-Dienstes die "Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung". Die "Systemwende" sollte am 3. Oktober 2018, dem Tag der deutschen Einheit, eingeleitet werden, indem durch bewaffnete, auch tödliche, Anschläge bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die Mitgliedschaft in der Vereinigung sollte "Führungskräften" vorbehalten sein, die aufgrund ihrer lang andauernden Betätigung in einer rechtsradikalen und gewaltbereiten "Szene" - etwa als "Neonazi", "Skinhead" oder "Hooligan" - "unterschiedlichste Erfahrungen" gesammelt und "spezielle Fähigkeiten" erworben hatten.
Teilnehmer der Chatgruppe besprachen und koordinieren die Beschaffung von Schusswaffen bestimmter Hersteller, insbesondere halbautomatischen Pistolen, aber auch einer Maschinenpistole. Aufgeflogen ist die Gruppierung aufgrund eines "Probelaufs" am Schlossteich mit gewalttätigen Aktionen gegen eine Gruppe überwiegend ausländischer Staatsbürger.
erschienen am 08.06.2021