Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Chemnitz am heutigen Mittwoch lt. RKI bei 92,6. Sie liegt damit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150 (bzw. unter 165). Demnach greifen ab dem übernächsten Tag, d.h. am Freitag, 21. Mai dann die folgenden Regelungen:
- Schulen (im Wechselmodell), Kitas (mit eingeschränktem Regelbetrieb) und Horte (in festen Gruppen) können wieder öffnen.
- Click & Meet, d.h. einkaufen in Geschäften des Einzelhandels mit Terminvereinbarung und Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests wird wieder möglich sein.
- Laut Verordnung des Landes sind auch Einzelunterricht in Kunst- und Musikschulen sowie Einzel-Unterricht für feste Paare in Tanzschulen erlaubt. Auch hier gelten die Regeln für Kontakterfassung und der Nachweis eines negativen tagesaktuellen Tests.
- Freizeit- und Spielanlagen werden wieder geöffnet
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz bis Samstag, 22. Mai weiterhin unter 100 bleiben, gelten ab Montag, 24. Mai bzw. nach Pfingsten zusätzlich folgende Regelungen:
- Schulen können wieder in den Regelbetrieb gehen
- Die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und bei mehreren Haushalten an einem Tisch mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests wieder öffnen,
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsort, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum dürfen öffnen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich durchführen. Voraussetzung ist ebenfalls eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung sowie der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
Sport ist erlaubt: - in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
- kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
- kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests,
- Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests,
- an Kunst- und Musikschulen ist normaler Unterricht erlaubt, in Tanzschulen ist Gruppenunterricht für feste Paare erlaubt. Auch hier gelten die Regeln für Kontakterfassung und der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
Zu beachten ist, dass eine Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr als Nachweis gilt.