Gestern haben wir schon darüber berichtet, dass sich die Beförderungsentgelte im Raum Chemnitz erhöhen könnten. In der heutigen Sitzung entschied der Stadtrat die Beförderungsentgelte für Taxis im Pflichtfahrgebiet Chemnitz zum 1. März  zu erhöhen.

Beförderungsentgelte erhöhen sich

Die Beförderungsentgelte erhöhen sich pro Fahrtkilometer um 0,20 Euro. Ebenso erhöht sich der Zuschlag für Großraumtaxen um 1 Euro. Der Grundtarif in Höhe von 3,90 Euro bleibt wie bisher bestehen. Die Wartezeit wird neu in zwei Kategorien zu 25 Euro pro Stunde bzw. 30 Euro pro Stunde unterteilt, die Berechnung erfolgt je Minute Wartezeit.

 

So fällt durch den neuen Tarif in Tarifstufe I (werktags 5 bis 20 Uhr) ein Grundtarif von 3,90 Euro an. Die Kilometerpreise erhöhen sich bis 3 km auf 2,30 Euro pro Kilometer, über 3 km auf 2 Euro pro Kilometer. In Tarifstufe II (werktags 20 bis 5 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig) fällt dabei ein Grundtarif von 3,90 Euro an. Der Kilometerpreis bis 3 km erhöht sich auf 2,50 Euro pro Kilometer, über 3 km zu 2 Euro pro Kilometer. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Zuschlag für Großraumtaxen erhöht sich von 5 Euro auf 6 Euro.

Antrag der Taxigenossenschaft Chemnitz eG aufgrund allgemeine Kostensteigerungen

Die Änderung der Taxitarifverordnung im Pflichtfahrgebiet Chemnitz erfolgt auf Antrag der Taxigenossenschaft Chemnitz eG (im Namen aller Mitglieder), da der gesetzliche Mindestlohn sowie die allgemeinen Kosten im Gewerbe angestiegen sind und weiter steigen werden.

Durch die beschlossene Gebührenerhöhung ergibt sich eine durchschnittliche Preissteigerung für die Fahrgäste von ca. 4 bis 5 Prozent. Im Vergleich zu den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig ist der Tarif in Chemnitz auch nach der Erhöhung am niedrigsten.