Stadt Chemnitz veröffentlicht neue Corona-Allgemeinverfügungen

Corona Konsum von Alkohol und die Mitnahme von Speisen untersagt

Die Stadt Chemnitz hat am heutigen Freitag neue Verfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die erste besagt, dass der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen in dem wie folgt umgrenzten Bereich der Innenstadt (an der Nordgrenze beginnend im Uhrzeigersinn) untersagt wird: Brückenstraße ab Theaterstraße, Kreuzungsbereich Brückenstraße/Straße der Nationen, Bahnhofstraße, Theaterstraße ab Falkeplatz bis Brückenstraße.

Sorge vor Gruppenbildung in der Innenstadt

Gemäß § 2d der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021 ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen in den Innenstädten und gegebenenfalls an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu untersagen. Dieses Verbot soll der Kontaktreduzierung und der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Es wird befürchtet, dass sich ohne das Verbot Menschen im öffentlichen Raum zum Alkoholkonsum treffen, sich Gruppen bilden würden. Diese Verfügung tritt morgen in Kraft und definiert den betroffenen Innenstadtbereich.

Die zweite Bestimmung bezieht sich auf die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken aus nicht ortsfesten Verkaufsständen (Imbissstände u.a.) bleibt für das gesamte Stadtgebiet weiterhin untersagt. Dazu zählen insbesondere Imbisswagen, Gulaschkanonen, Anhänger und Hütten. Diese Verfügung verlängert die gleichlautende Verfügung, die am 31. Januar 2021 ausläuft. Auch diese Maßnahme dient der Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Die Verfügungen sind im Amtsblatt vom heutigen Freitag unter www.chemnitz.de/coronavirus veröffentlicht.



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