Chemnitz. Gleich mehrere Sachverhalte um einen PKW Ford hielten in der Nacht zu Dienstag Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr im Ortsteil Grüna über Stunden auf Trab. Letztlich mussten Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall, schwere Brandstiftung sowie eine weitere Brandstiftung aufgenommen werden.
Was ist passiert?
Zunächst befuhr eine derzeit noch unbekannte Person gegen 22.30 Uhr mit dem Ford den Bustellenbereich der August-Bebel-Straße aus Richtung Dorfstraße kommend. Kurzzeitig später wollte der Ford-Fahrer den Bereich in der Gegenrichtung erneut passieren. Zwei Anwohner bzw. Zeugen sprachen den Ford-Fahrer daraufhin auf der Straße an, als dieser verbotswidrig rückwärts in Richtung Baumgartenstraße fuhr. Hierbei stieß der Ford erst gegen einen Kleinbagger, dann kollidierte das Auto zweimal mit einem der Zeugen (55/m, leicht verletzt) und schließlich mit einem Absperrgeländer sowie einem LKW. Der Ford fuhr davon, der unfallbedingte Gesamtsachschaden wurde auf zirka 14.000 Euro geschätzt.
Zeuge meldet Fahrzeugbrand
Gegen 23 Uhr meldete ein weiterer Zeuge einen Fahrzeugbrand in der Reichenbrander Straße. Wie sich kurz darauf herausstellte, handelte es sich um jenen Ford, der bereits in der August-Bebel-Straße aufgefallen war. Vom Fahrer bzw. Fahrzeughalter fehlte jedoch jede Spur. Noch während Feuerwehrleute das brennende Auto löschten, wurde die Feuerwehr wegen eines Mülltonnenbrandes wiederum in die August-Bebel-Straße gerufen. Auch dieses Feuer konnte zügig gelöscht werden. Verletzt wurde niemand. Der Ford ist sichergestellt. Die Höhe der entstandenen Sachschäden ist noch nicht beziffert.
Ermittlungen laufen
Noch in der Nacht wurden die Ermittlungen zum flüchtigen Fahrer des Ford und den Verursachern der beiden offenbar im Zusammenhang stehenden Brände aufgenommen. Auch aufgrund verschiedener Zeugenaussagen sind bereits konkrete Ermittlungsansätze vorhanden, die sich auf den Halter des Ford sowie einen bekanntgemachten Nutzer des Autos beziehen.
erschienen am 27.02.2024