Parkgebührenbefreiung entfällt ab 2024

Beschluss Elektro- und Carsharingfahrzeuge in Chemnitzer Innenstadt müssen zahlen

Chemnitz. 

Chemnitz. Zum 31. Dezember endet die Regelung, dass Elektrofahrzeuge und Carsharingfahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen der Chemnitzer Innenstadt teilweise von der Gebührenpflicht befreit sind.

Tarifschilder werden angepasst: Auswirkungen der Beschlussfassung des Stadtrats

Der Stadtrat hatte im November 2021 die Regelung einschließlich ihrer Befristung bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Zum Jahresende werden demnach die Tarifschilder an den Parkscheinautomaten entsprechend geändert. Die Gebührenbefreiung für Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis soll von dieser Änderung nicht berührt und besteht weiterhin.

Parkautomaten ermöglichen Übertragung der Parkscheinlaufzeit über Nacht

Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem die Parkscheinlaufzeit über Nacht übertragen. Der Stadtrat hatte im April beschlossen, dass die städtischen Parkautomaten dahingehend umgestellt werden, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende des gebührenpflichtigen Zeitraums mit der entsprechenden Restmenge in den nächsten Tag übertragen wird.



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