Ebersdorf/Flöha. Beamte des Polizeireviers Chemnitz-Nordost nahmen in der vergangenen Nacht einen 47-jährigen Fahrer eines PKW Opel in Flöha nach einer Verfolgungsfahrt vorläufig fest. Gegen ihn wird nun wegen verschiedener Verkehrs- und Betäubungsmitteldelikte ermittelt.
Flucht vor Polizeikontrolle
Zuvor war im Zuge der Streifenfahrt Polizeibeamten in der Frankenberger Straße in Chemnitz der PKW Opel aufgefallen, den sie kurz nach der Ampelkreuzung Frankenberger Straße/Huttenstraße einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten. Zunächst stoppte der Opel. Als die Polizisten zu dem Fahrzeug gingen, fuhr der Opel unvermittelt in stadteinwärtige Richtung los.
Verfolgungsjagd bis Flöha
Die Streifenwagenbesatzung nahm die Verfolgung auf. Der Opel fuhr anschließend mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Chemnitzer Stadtgebiet, u. a. Frankenberger Straße, Helmholtzstraße, Zeißstraße, Margaretenstraße, Hohlweg, Dresdner Straße in Richtung Flöha. Dabei missachtete der Fahrer des Opel an zwei Kreuzungen sowohl die Vorfahrt, als auch rote Ampeln. Die Flucht ging weiter über die Ortslagen Niederwiesa, Braunsdorf und Flöha. Dort bog der Fahrer des Opel auf einen Feldweg an der Frankenberger Straße (B 180), nahe der Einmündung Zur Finkenmühle, ab, stoppte das Auto und versuchte, zu Fuß zu flüchten. Die Polizisten konnten ihn kurz darauf stellen. Es handelt sich um einen 47-jährigen Deutschen.
Keine gültige Fahrerlaubnis
Bei der Überprüfung hatte sich herausgestellt, dass der 47-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Amphetamine. Weiterhin fanden die Beamten im Fahrzeug eine Tüte mit rund 25 Gramm Crystal. Sie stellten die Drogen sicher und nahmen den Deutschen vorläufig fest. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde der 47-Jährige nach den ersten polizeilichen Maßnahmen aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Mehrere Anzeigen
Das Ergebnis der Verfolgung sind Anzeigen gegen den 47-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
erschienen am 03.05.2023