Die Stadt Chemnitz fördert in Einzelfällen die Erneuerung von privaten Gebäuden im neuen Fördergebiet "Zwickauer Straße". Konkret besteht die Möglichkeit des pauschalen Zuschusses in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Verschiedene Konditionen
Förderfähig mit einer Pauschale sind bisher leerstehende unsanierte oder mindergenutzte teilsanierte Gebäude Baujahr vor 1949 und Denkmale von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung für das umliegende Quartier. Sie müssen grundlegende bauliche Missstände aufweisen. Die zur Förderung beantragten Leistungen sollen insgesamt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Nutzbarkeit des Gebäudes führen, heißt es aus dem Rathaus. Es sei nicht zulässig, nur einzelne Leistungen zu fördern. Im Einzelfall könnten jedoch die Missstände am Gebäude zu einer Förderung nur von Dach und Fassade führen. Bereits von der Stadt geförderte Sicherungsmaßnahmen seien von dieser Pauschalförderung ausgeschlossen. Vorhaben von Bauträgern, wie die Schaffung von Eigentumswohnungen, seien generell von einer Förderung ausgeschlossen.
Schriftliche Beantragung der Fördergelder
Die Fördermittel können durch den Eigentümer schriftlich bei der Stadt Chemnitz, Stadtplanungsamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz beantragt werden. Für Rückfragen steht das Stadtplanungsamt unter 0371-4886032 oder per Mail stadtsanierung@stadt-chemnitz.de zur Verfügung. Weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen zum Förderantrag sind zusammengefasst auf www.chemnitz.de/SanierungsgebietZwickauerStrasse.Die Zwickauer Straße steht seit Jahren durch unsanierte Zustände im Fokus: Leerstände, Brachen und verwahrloste Flächen, die ein unattraktives Stadtbild schaffen, wurden in einer Bürgerbeteiligung vor einigen Jahren als Defizite der Straße benannt.