Chemnitz. Autofahrer aufgepasst: Ab Freitag werden an der Neefestraße im Zuge der aktuellen Bauarbeiten einige Verkehrsführungen angepasst. Grund dafür ist der Start der nächsten drei Bauphasen: So werden das südliche Brückenteilbauwerk - eine Zufahrt zum Neefepark - und die stadtwärtige Fahrbahn bis zum Südring erneuert. Darüber hinaus wird die Einfädelspur vom Neefepark kommend in Richtung Stadt verlängert.
Autobahnabfahrt Chemnitz-Süd ab Freitag wieder frei
Die gute Nachricht: Die derzeit gesperrte Autobahnabfahrt der A72 "Chemnitz Süd" von Hof kommend in Richtung Zentrum und die provisorische stadtwärtige Zufahrt in den Neefepark werden für den Verkehr wieder freigegeben. Für den öffentlichen Busverkehr auf der Neefestraße wurde die provisorische Haltestelle Pasteurstraße eingerichtet. Der Verkehr, der von Grüna und Mittelbach kommend in Richtung Zentrum unterwegs ist, wird weiterhin über die Zwickauer Straße umgeleitet.
Neefepark-Zufahrt wird zur Herausforderung
Ab Samstag (26. August) sind ab 18 Uhr zusätzliche Verkehrseinschränkungen notwendig. Aufgrund der Abbrucharbeiten des südlichen Brückenbauwerks, ist die Durchfahrt unter der Brücke und somit die Zufahrt zum Neefepark bis einschließlich Montag für alle Verkehrsteilnehmer voll gesperrt. Die Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Stadt empfiehlt Gästen des Neefeparks, die zusätzliche Zu- und Ausfahrt über die Tuchschererstraße zu nutzen. Die Zufahrtsstraße zur Tuchschererstraße wird verbreitert, sodass eine Geradeausspur in Richtung Ikea und eine separate Rechtsabbiegespur in die Tuchschererstraße eingeordnet werden kann. Die Erreichbarkeit ist im Neefepark ausgeschildert.
Bauarbeiten noch bis Ende 2024
Noch bis Ende des kommenden Jahres wird die stark genutzte Neefestraße instand gesetzt und erneuert, um die Verkehrssicherheit sowie die Barrierefreiheit zu erhöhen. Das Bauvolumen beträgt rund 9,7 Millionen Euro. Die Arbeiten sollen bis Ende November 2024, rechtzeitig vor dem Kulturhauptstadtjahr in Chemnitz, abgeschlossen sein. Das Projekt wird mit Zuwendungen des Freistaates Sachsen in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro gefördert, da es sich hierbei um eine Maßnahme im besonderen Landesinteresse handelt.
erschienen am 23.08.2023