Gegen 18.45 Uhr wurde am Montagabend bei der Chemnitzer Feuerwehr Großalarm ausgelöst. Eine Wohnung im 4. Obergeschoss in der Mühlenstraße stand in Vollbrand. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung im gesamten Haus, sodass alle Hausbewohner evakuiert werden mussten. Ein Durchbrechen des Brandes in das 5. Geschoss konnte rechtzeitig verhindert werden.
Evakuierte werden untersucht
Die Evakuierten aus umliegenden Wohnungen werden vom Rettungsdienst auf Rauchgasintoxikation untersucht. Nach ersten Informationen gibt es mindestens eine verletze Person.
Update der Polizeidirektion Chemnitz vom 12. Dezember 10 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei kamen Montagabend in der Mühlenstraße zum Einsatz. Dort war es in einer Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses aus noch bislang ungeklärter Ursache zum Brand gekommen. Die Kameraden der Feuerwehr löschten das Feuer, wobei das Wohnhaus kurzzeitig evakuiert werden musste. Aufgrund der starken Rauchentwicklung im gesamten Haus wurden zwei Bewohnerinnen, 87 und 88 Jahre alt, wegen des Verdachts der Rauchgasintoxikation zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. In der Brandwohnung selbst befanden sich bei Eintreffen der Rettungskräfte keine Personen.
Abschließende Angaben zum entstandenen Sachschaden stehen noch aus. Nach ersten Schätzungen wird sich dieser aber auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Inwiefern durch die Löscharbeiten noch weitere Wohnungen beschädigt wurden, muss noch geprüft werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zum Geschehen und der Brandursache aufgenommen. Dabei untersucht eine Brandursachenermittlerin der Chemnitzer Kriminalpolizei heute den Brandort.
Update der Polizeidirektion Chemnitz vom 12. Dezember 15 Uhr
Nachdem es Montagabend zum Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus gekommen war, untersuchte am Dienstag ein Brandursachenermittler der Chemnitzer Kriminalpolizei den Brandort in der Mühlenstraße. Im Ergebnis der Untersuchung konnte ein technischer Defekt als Brandursache ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung richten sich nunmehr gegen den 35-jährigen Mieter (deutsche Staatsangehörigkeit) der Brandwohnung.
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