Martin Uebele ist neuer Präsident des Amtsgerichts Chemnitz

Generalstaatsanwalt Martin Uebele ist der Nachfolger von Hans Strobl

Heut am Donnerstag, dem 3. November, fand im feierlichen Rahmen die offizielle Amtseinführung des Sächsischen Generalstaatsanwalts Martin Uebele statt. Martin Uebele trat das Amt bereits am 1. Februar 2022 an als Nachfolger von Hans Strobl. Pandemiebedingt musste die feierliche Amtseinführung auf den 3. November verschoben werden.

 

Lob der Justizministerin Katja Meier

Justizministerin Katja Meier (Grüne) gratulierte Martin Uebele und unterstrich seine Stärken als neuer Sächsischer Chefankläger: "Zur konsequenten Verfolgung von Straftaten sind nicht nur juristischer Sachverstand und Führungsstärke nötig. Derjenige, der das Amt ausfüllen will, muss auch Weitblick, Verantwortungsbewusstsein und Empathie mitbringen. Über all diese Fähigkeiten verfügen Sie in großem Maße, und deswegen gratuliere ich heute nicht nur Ihnen; ich gratuliere vor allem uns, dem Freistaat Sachsen dazu, Sie zum Generalstaatsanwalt ernannt zu haben."

 

Vor Amtseinführung war Uebele in Dresden tätig

Martin Uebele war bis zur Übernahme des Amtes des Generalstaatsanwalts als Präsident des Landgerichts Dresden tätig. Der 62-Jährige ist seit 1991 in der sächsischen Justiz tätig: unter anderem als Vizepräsident des Amtsgerichts Dresden, als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz und als Präsident des Amtsgerichts in Chemnitz. Von März 2006 bis November 2007 leitete er zudem das Referat "Grundsatz Personal" im Sächsischen Staatsministerium der Justiz.

 

Anstehende Ämter sind die anspruchsvollsten

Die umfangreichen Erfahrungen von Martin Uebele an verschiedenen Stellen der sächsischen Justiz seien für die anstehenden wichtig, wie Justizministerin Katja Meier betonte: "Es ist eines der renommiertesten und zugleich anspruchsvollsten Ämter, die Justiz und Beamtenschaft überhaupt zu bieten haben."

 

Uebele führt nun alle fünf Staatsanwaltschaften in Sachsen

Der Generalstaatsanwalt führt die Dienstaufsicht über alle fünf sächsischen Staatsanwaltschaften mit ihren mehr als 1.000 Bediensteten. Zudem ist die Generalstaatsanwaltschaft selbst zuständig für Ermittlungen in Strafverfahren z.B. wegen Staatsschutzdelikten, Friedensverrat, Hochverrat, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit.

 

Verantwortung für Sachsen

"Damit stehen Sie und Ihre Behörde im besonderen Fokus von Politik und Öffentlichkeit", erläuterte Katja Meier. Angesichts dieser Erkenntnis sei es wichtig, sich einerseits der besonderen Verantwortung bewusst zu werden und andererseits die Menschen, die Opfer von Straftaten werden, in den Vordergrund der täglichen Arbeit zu stellen: "Wenn sich die Opfer von Verbrechen an den Rechtsstaat wenden, um Gerechtigkeit zu erfahren, dann darf der Rechtsstaat ihnen nicht das Gefühl geben, ihr Anliegen sei nur eine Kennziffer zwischen zwei Aktendeckeln. Wir sprechen hier von Menschen, die zur Zielscheibe rassistischer Gewalt werden, wir sprechen auch von Kommunalpolitikern, die den geballten Hass von Extremistinnen und Extremisten abbekommen", betonte die Ministerin und zeigte sich zuversichtlich, dass die charakterlichen Eigenschaften des neuen Generalstaatsanwalts - eine besonders ausgeprägte Empathiefähigkeit, Führungsstärke und "eine nahezu unerschütterliche Freundlichkeit" - dabei helfen werden, die Strafverfolgungspraxis Sachsens menschlich zu gestalten.

Hinweise der Justizministerin für künftige Großprojekte

Abschließend verweis die Ministerin auf die anstehenden Großprojekte, wie die Einführung der elektronischen Strafverfahrensakte, die bis zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein soll, die Fundierung und Weiterentwicklung der Strafverfolgungspraxis der sächsischen Staatsanwaltschaften und der entsprechenden Richtlinien: "Letztlich geht es darum, unsere Strafverfolgungspraxis immer wieder zu hinterfragen; sie muss immer wieder aufs Neue an empirischen Grundlagen und am aktuellen Wissen darüber gemessen und ausgerichtet werden, wie Strafen und Verfolgen auf unsere Gesellschaft und auf das Individuum wirkt. Denn in einer freiheitlichen Gesellschaft darf das staatliche Verfolgen und Bestrafen von abweichendem Verhalten niemals Selbstzweck sein", so Katja Meier. "Ich wünsche Herrn Uebele alles Gute, viel Erfolg, und bei allem gebotenen Respekt vor der Tragweite des Amts nicht zuletzt auch Freude an Ihrer täglichen Arbeit."

 

Zur Person Martin Uebele

Martin Uebele wurde 1959 in Hechingen/Baden-Württemberg geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn 1988 bei der Staatsanwaltschaft Rottweil. Nach weiteren Stationen am Amtsgericht Spaichingen und am Landgericht Rottweil wurde Martin Uebele 1991 zum Staatsanwalt ernannt. Im Dezember 1991 wechselte er in die sächsische Justiz. Er war zunächst bei den Staatsanwaltschaften Görlitz und Dresden tätig sowie gleichzeitig teilweise an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht war Martin Uebele in der Zeit von März 1998 bis August 2001 als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer und einer großen Strafkammer am Landgericht Bautzen tätig. Von September 2001 bis Februar 2006 bekleidete Martin Uebele das Amt des Vizepräsidenten des Amtsgerichts Dresden. Nach Ernennung zum Ministerialrat und Versetzung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz nahm er dort bis November 2007 die Funktion des Leiters des Referats "Grundsatz Personal" wahr. Seit Dezember 2007 führte Martin Uebele nach Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Görlitz, seit Oktober 2012 einschließlich der infolge der Fusion zur Zweigstelle gewordenen Staatsanwaltschaft Bautzen. Im April 2016 übernahm Martin Uebele als Präsident des Amtsgerichts in Chemnitz die Leitung des drittgrößten Amtsgericht Sachsens mit über 260 Bediensteten. Im Dezember 2017 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Dresden ernannt.

 



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