Nach einem Ladendiebstahl endete der gestrige Tag für eine 44-jährige
Frau in einer Justizvollzugsanstalt, denn gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor.
Was ist passiert?
Ladendetektive eines Supermarktes hatten die Frau beim Diebstahl von zwei Tafeln Schokolade beobachtet und anschließend die Polizei für die Identitätsfeststellung um Unterstützung gebeten. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen die 44-jährige Deutsche ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Da sie die geforderte Geldstrafe nicht entrichten konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Im Besitz von Betäubungsmittel
Zudem fertigten die eingesetzten Beamten zwei Strafanzeigen. Neben dem Ladendiebstahl muss sich die Frau auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, denn sie hatte eine geringe Menge Betäubungsmittel bei sich.
erschienen am 28.12.2022