Der Kulturausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung ein großes Förderpaket für 95 Maßnahmen und Projekte, Vereine und Einzelkünstler in allen Sparten der freien Kultur beschlossen. Er ist damit komplett den Empfehlungen des Kulturbeirates gefolgt, der die Entscheidungsvorlage intensiv im Austausch mit den Kulturträgern und in Zusammenarbeit mit dem Kulturbetrieb begleitet hat.
56 Projekte und 38 Träger erhalten institutionelle Förderung
Die Fördergelder fließen in die Bereiche Museumsarbeit, Darstellende Kunst, Musik, Bildende bzw. Angewandte Kunst, Film/Medien, Literatur, Kultur- und Kommunikationszentren, Soziokultur, Heimatpflege und auch in die Jugendkultur. Dabei werden 56 Projekte unterstützt und insgesamt erhalten 38 Träger institutionelle Förderung von der Stadt Chemnitz.
Stadtteilübergreifend, bis in die Kulturregion hinein, können sich die Bürgerinnen und Bürger auf vielfältige beliebte, aber auch neue öffentliche Angebote freuen. Hierbei stehen die Angebote der Basiskultur, wie z. B. Kraftwerk e. V., Deutsches SPIELEmuseum e. V., der Schauplatz Eisenbahn in Hilbersdorf, die Küchwaldbühne e. V., die Chemnitzer Filmwerkstatt e. V., das Bandbüro Chemnitz e. V., der Schnitzverein Grüna e. V. mit dem Folklorehof und Angebote von Musik- und Literaturvereinen genauso im Fokus wie hochrangige Festivals. Dazu gehören u. a. das "Sächsische Mozartfest", das Internationale Filmfestival für Kinder und Jugendliche "Schlingel" und das Festival TANZ/MODERNE/TANZ sowie die Kunstprojekte "BEGEHUNGEN" vom gleichnamigen Verein und "Dialogfelder" des Klub Solitaer e. V.
Von Festivals über Kultur bis hin zur Musik
Viele Projekte in allen Sparten, die den Chemnitzer Kulturkalender bereichern, werden gefördert, wie z. B. die "Grenzüberschreitungen" des Jazzclub Fuchs e. V., der "Internationale Marianne-Brandt-Wettbewerb", das "Themenkino auf dem Sonnenberg" und der "Hang zur Kultur", das "FabLab Chemnitz", die "Tage der jüdischen Kultur", die Veranstaltungsreihe "Frauenliteratur- Literaturfrauen", das "Staunt-Festival" und die "Große Kunst in kleinem Ort" in Wittgensdorf. Ergänzt wird das reiche Spektrum durch eine Reihe von interessanten musikalischen Maßnahmen, wie z. B. der "Chemnitzer Orgelspaziergang" und das Projekt "Klingende Erinnerungsorte". Höhepunkte stehen mit dem Landeswettbewerb "Jugend musiziert" im März und April und dem "Chorfest Chemnitz" vom 1. bis 3. Juli an.
Dazu kommen noch Sondermöglichkeiten im Bereich Artist in Residence und Literatur, zu denen der Kulturbeirat und der Kulturbetrieb gesondert aufrufen werden. Darüber hinaus gibt es noch mehr Unterstützung für freie Träger, die investive Mittel beantragen, um den notwendigen Eigenmittelanteil zu erlangen.
Anträge zu Kleinprojektförderung
Der Kulturausschuss gab grünes Licht für die erneute Auflage der Kleinprojekteförderung, indem er das zweite Jahr in Folge der Bildung eines Reservefonds zugestimmt hat. So können ab 1. März bis zum 15. November 2022 Anträge auf Kleinprojekteförderung bis 2.000 Euro auf dem Serviceportal des Freistaates Sachsen Amt 24 gestellt werden. Die Antragstellung ist komplett digital und somit ein Werkzeug für unkomplizierte Projektfinanzierung, insbesondere zur Umsetzung von spontan entstehenden Ideen.
Die hohe Summe des Budgets für die Förderung der freien Kultur ist, neben dem regulären Kulturförderhaushalt, durch erhöhte Zuweisungen des Freistaates Sachsen, einem Sonderbeschluss des Stadtrates auf Empfehlung des Kulturbeirates zum Haushalt 2021/2022 sowie übertragener Haushaltsausgabereste aus 2021, die insbesondere wegen der Lage der freien Kultur während der Corona-Pandemie übrig waren, zustande gekommen.
Weitere Informationen
Alle Informationen zu geförderten Maßnahmen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz zu finden. Die Förderung von Kunst und Kultur erfolgt auf Grundlage der gültigen Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur.
Förderrichtlinien, Termine, Formulare und Informationen zur Förderung während der Corona-Pandemie unter: www.chemnitz.de/kulturfoerderung
Die Beschlussvorlage B-027/2022 ist öffentlich einsehbar im Ratsinformationssystem Stadt Chemnitz.