Eine Streife vom Bundespolizeirevier Chemnitz - Hauptbahnhof kontrollierte am 19. Januar um 22.30 Uhr eine 37- jährige Deutsche, die durch das nicht Tragen des vorgeschriebenen Mund- Nasen- Schutzes im Chemnitzer Bahnhofsbereich auffällig geworden war.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vom Amtsgericht Borna zur Strafvollstreckung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Die 37-Jährige Deutsche war durch das Amtsgericht Borna zu einer Geldstrafe von insgesamt 3200,-EUR plus 73,50 EUR Gerichtskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden.
Verdächtige führte außerdem Betäubungsmittel mit sich
Bei der anschließenden Durchsuchung auf der Dienststelle konnten mehrere Utensilien, die zum Gebrauch von Betäubungsmitteln genutzt werden, mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aufgefunden und sichergestellt werden.Erneut wurde gegen die Frau eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Da die deutsche Staatsangehörige zahlungsunfähig war, wurde sie in die JVA Chemnitz eingeliefert.