Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am gestrigen Mittwoch gegen 3 Uhr am Chemnitzer Hauptbahnhof einen 33-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera vorliegt. Er war vom Amtsgericht Gera wegen Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe von 3.720,00 Euro sowie 1.322,31 Euro Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 124 Tagen verurteilt worden.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Zudem hatte der 33-Jährige ein Tütchen Crystal Meth bei sich. Dieses wurde sichergestellt und Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Da er die offenen Geldstrafen nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert.
erschienen am 06.05.2021