Jetzt leiden auch Chemnitzer Eltern unter den zähen Tarifgesprächen im öffentlichen Dienst. Für Mittwoch, den 8. März, hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen in kommunalen Kindertageseinrichtungen zum Warnstreik aufgerufen.
Einrichtungen informieren die Eltern
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden die Stadt Chemnitz als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtungen keine Festlegungen zu Schließungen, Teilschließungen oder der Organisation von Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen treffen. "Sollten Beschäftigte aus kommunalen Kindertageseinrichtungen an dem Warnstreik teilnehmen und dies zu Einschränkungen in der Betreuung der Kinder führen, werden die Eltern durch die jeweilige Einrichtung informiert", heißt es in einer Mitteilung.
Keinen Einfluss auf den Elternbeitrag
Laut Elternbeitragssatzung führen notwendige betriebsbedingte Schließungen von Einrichtungen - darunter auch Streikmaßnahmen - übrigens nicht zu einer Minderung oder einem Wegfall des Elternbeitrages. Ruft eine Gewerkschaft zum Streik auf, haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom "Streikgegenstand" betroffen sind. Das Streikrecht ist verfassungsmäßig in Artikel 9, Absatz 3 im Grundgesetz geschützt.
erschienen am 03.03.2023