Am Montagabend gegen 19 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Chemnitz-Süd einen 33-jährigen Österreicher. Dabei wurde bei der Überprüfung der Personalien festgestellt , dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vorliegt.
Haftbefehl lag vor
Aufgrund des Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse wurde der Österreicher zu einer Geldstrafe von 3000 Euro sowie 96,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Wären die Kosten nicht beglichen worden, wäre eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen eingetreten. Er konnte die Freiheitsstrafe abwenden, da er die offene Geldstrafe aufbrachte. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
erschienen am 16.05.2023