Chemnitz. Im Rahmen der Komplexkontrolle, gemeinsame Einsatzmaßnahme von Bundes- und Landespolizei, wurden am Donnerstag mehrere Fahndungstreffer und Straftaten am Chemnitzer Hauptbahnhof festgestellt. Für drei Personen endete die Kontrolle in der JVA.
Betrug, Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl
Zunächst wurden bei der Kontrolle eines 32-jährigen Deutschen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz festgestellt. Er war durch das Amtsgericht Marienberg wegen Betruges und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 6849,97 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 154 Tagen verurteilt worden. Bei der Kontrolle eines 37-jährigen Serben stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung sowie eine Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Er muss eine Geldstrafe von 677,50 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen.
Da Beide die offenen Geldstrafen nicht begleichen konnten, wurden sie in die JVA Zwickau eingeliefert.
Sechs Haftbefehle bei einer Person festgestellt
Nur wenig später wurden bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eines 46-jährigen Deutschen insgesamt sechs Haftbefehle festgestellt. Davon zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung. Wegen Körperverletzung und Erschleichen von Leistung in mehreren Fällen war der 46-Jährige zu einer Geldstrafe von 4597,85 Euro oder 280 Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Des Weiteren lagen gegen ihn zwei Vollstreckungshaftbefehle wegen Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte mit einer zu verbüßenden Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, sowie zwei Sitzungshaftbefehle, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl, da er zu den jeweiligen Verhandlungsterminen nicht erschienen ist, vor. Auch er wurde in die JVA Zwickau eingeliefert.
Diebstahl durch Mutter-Tochter-Gespann
Gegen 21.25 Uhr wurden eine 38-jährige Mutter und ihre 18-jährige Tochter nach der Ankunft des Zuges aus Richtung Leipzig kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die beiden Deutschen bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten sind. Aufgrund dessen folgte die Kontrolle der mitgeführten Sachen. Dabei stellten die Beamten fest, dass die mitgeführten Taschen speziell zur Begehung von Ladendiebstählen präpariert waren. In den Taschen wurden mehrere hochwertige Bekleidungsstücke aufgefunden, an denen sich noch das Preisschild und teilweise die Diebstahlssicherung befand. Beide wurden daraufhin zur weiteren polizeilichen Bearbeitung ins Bundespolizeirevier am Chemnitzer Hauptbahnhof verbracht. Bei der Durchsuchung der Personen wurde festgestellt, dass die am Körper getragene Kleidung teilweise ebenfalls noch mit Preisschildern etikettiert war. Außerdem wurden circa 13 Gramm Metamphetamin aufgefunden.
Die Bekleidungsstücke und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Woher die entwendeten Kleidungsstücke stammen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die Endbearbeitung übernimmt die Landespolizei.
Drei weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Neben den vorgenannten Feststellungen wurden drei weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Eine 29-jährige Deut-sche, ein 24-jähiger Afghane und ein 38-jähriger Lette waren jeweils in Besitz einer geringen Menge Betäubungsmittel. Der 38-Jährige führte zudem ein verbotenes Einhandmesser bei sich. Er bekam neben der Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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