Chemnitz. Das Arbeitsgericht Chemnitz hat den Weg frei gemacht für eine sichere Schülerbeförderung bei der City-Bahn - trotz dauernder Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
Schülerverkehr darf nicht mehr behindert werden
Der GDL ist es damit untersagt, den Schülerverkehr zu behindern. Das heißt, an Schultagen muss der Schülerverkehr morgens und nachmittags gewährleistet sein. Die Liste der Züge wird auf der Internetseite der City Bahn zu finden sein.
City-Bahn ist vors Arbeitsgericht gezogen
City-Bahn-Geschäftsführer: "Ich freue mich außerordentlich für unsere jungen Fahrgäste und ihre Eltern, dass uns dieser juristische Erfolg gegen die GDL und ihren Bundesvorsitzenden Claus Weselsky gelungen ist. Es ist zwar traurig, dass wir erst vor Gericht ziehen mussten, um sichere Schulwege und das Recht auf Bildung sicherstellen zu dürfen. Letztlich hat uns das Arbeitsgericht Chemnitz aber in unserer Auffassung bestätigt. Der Konflikt an sich kann nur mit Verhandlungen gelöst werden. Dazu fordere ich die GDL auf. Ein vernünftiger Kompromiss ist ohne jeden weiteren Streik mit mir sofort verhandelbar!"
Hintergrund
Rund 1 800 Kinder und Jugendliche nutzen täglich (montags bis freitags) die Linien der City-Bahn, um in die Schule oder von dort nach Hause zu kommen. Schülerbeförderung ist in Sachsen eine hoheitliche Aufgabe, die von Landkreisen und Kreisfreien Städten übernommen wird (§ 23, 3 Sächsisches Schulgesetz). Die City-Bahn ist Teil dieses Systems, was vom Arbeitsgericht heute bestätigt wurde. Streikbedingt war die Schülerbeförderung in den zurückliegenden Wochen mehrfach zum Erliegen gekommen. Deshalb war die City-Bahn mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung vors Arbeitsgericht gezogen.
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