Wer eine Parzelle in einem Kleingartenverein besitzt und über den sprichwörtlichen grünen Daumen verfügt, ist eigentlich gut dran. Einer Chemnitzerin ist ihr grüner Daumen allerdings zum Verhängnis geworden - sie hat mehrere Cannabispflanzen gezogen und musste sich dafür am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Pflanzen hatten THC-Gehalt von 12

"Das war alles nur aus Spaß", sagte die 42-Jährige vor Richterin und Anwaltschaft. Doch der Spaß hört im juristischen Sinne auf, wenn der THC-Gehalt, der in Cannabispflanzen enthalten ist, mehr als 7,5 Gramm übersteigt. Bei der Angeklagten wurden insgesamt acht Pflanzen gefunden, die 738 Gramm wogen und einen THC-Gehalt von 12 aufwiesen. Angezeigt hatte sie der Vorstand der Kleingartenanlage, der bei den hohen Pflanzen Handlungsbedarf sah. Wie die Angeklagte in der Verhandlung sagte, sei der Anbau lediglich zum "selbst rauchen" gedacht gewesen, nicht zum Handel. Mittlerweile sei ihr der Garten gekündigt worden.

Strafe: Achte Monate auf Bewährung

Da die 42-Jährige seit mehreren Jahren arbeitssuchend ist, ihr Lebensunterhalt durch die Mutter finanziert wird und ihre Sozialprognose dementsprechend "holprig" ist, wie es die Richterin formulierte, wurde eine Freiheitsstrafe zu acht Monaten auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem wird der Angeklagten ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Bis sie wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, muss sie 30 Stunden gemeinnützige Arbeit im Monat leisten.