Die Corona-Fallzahlen sinken, die Sommerlaune steigt und die Lockerungen, die ab heute in Chemnitz gelten, dürften die Laune sogar noch steigern. Seit 14 Tagen liegt die Inzidenz in der Stadt unter 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner. Am gestrigen Mittwoch registrierte das Gesundheitsamt lediglich zwei neue Corona-Fälle. Die Folge: Ab heute macht sich Chemnitz wieder locker und schafft in den meisten Bereichen die Testpflicht ab!
Shoppen ohne Testpflicht
Ab sofort können Kunden ohne tagesaktuellen Negativtest shoppen gehen, Restaurants, Bars und Cafés besuchen. Dasselbe gilt für Übernachtungen, Gästeführungen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen sowie für körpernahe Dienstleistungen wie den Friseurbesuch. Ausnahme: Wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht gewährleistet werden kann, gilt die Testpflicht weiterhin für Kultureinrichtungen und -veranstaltungen im Außenbereich sowie für Sportveranstaltungen.
Neue Schutzverordnung ab Montag
Am kommenden Montag, 14. Juni, tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden dann weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich. Unter anderem ist die 7-Tage-Inzidenzmarke von 35 nicht mehr an die 14-Tage-Regelung gebunden. So können Lockerungen bereits nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert umgesetzt werden. Dann entfallen unter anderem weitgehend die Testverpflichtungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Mit der neuen Verordnung sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept zulässig. An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt. Bei der Sportausübung gibt es keine Personenbegrenzung und keine Testverpflichtung.
Wo Schnelltests weiterhin notwendig sind
Laut Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates bleibt die Testpflicht in Schulen weiterhin bestehen. Weiterhin notwendig ist ein tagesaktueller Negativtest für den Besuch von Saunen, Dampfbädern, Diskotheken, Clubs und Musikclubs. Hierfür sind außerdem genehmigte Hygienekonzepte und Kontakterfassungen notwendig. Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig. Die Testpflicht bleibt außerdem für Messen im Innenbereich und Großveranstaltungen bestehen.
Maske weiterhin notwendig
Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Der BLICK appelliert an seine Leserinnen und Leser: Genießen Sie die neue Freiheit, aber bleiben Sie wachsam. Die bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) helfen dabei, die Fallzahlen bis zur angestrebten Herdenimmunität auf einem geringen Niveau zu halten.
erschienen am 10.06.2021