Die aktuelle Krise in der Ukraine - keine 1.000 Kilometer von Chemnitz entfernt - zeigt, dass Frieden weder selbstverständlich noch sicher ist. Neben Gefahren durch Kämpfe im unmittelbaren Umfeld von Atomkraftwerken und chemischen Kampfstoffen bestehen weitere Risiken für die kritische Infrastruktur. Wie wäre die Stadt Chemnitz im Katastrophenfall aufgestellt? Wie stünde es um Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung? Welche Möglichkeiten der Bevölkerungsinformation gäbe es? Diese und weitere Fragen soll die Stadtverwaltung beantworten. Die CDU-Ratsfraktion hat für die heutige Stadtratssitzung einen Beschlussantrag eingereicht, der die Verwaltung beauftragt darzustellen, welche Maßnahmen die Stadt Chemnitz im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit anlässlich der aktuellen Situation in der Ukraine getroffen oder zur Umsetzung beauftragt hat, um den Bevölkerungsschutz zu gewährleisten.
Warnsystem soll ausgeweitet werden
In einer ersten Stellungnahme des Dezernates 1 dazu heißt es, dass die Stadt Chemnitz zwar gesetzlich zur Bevölkerungswarnung verpflichtet sei - aus diesem Grund wurden unter anderem bislang zwölf Sprachsirenen an den Flussläufen Chemnitz, Würschnitz und Zwönitz errichtet - eine flächendeckende Bevölkerungswarnung jedoch aktuell nicht möglich sei. Ab Juni soll das Warnsystem durch die Einbindung der Haltestellen der CVAG erweitert werden. Bis Ende 2022 sollen zudem mobile Sirenen beschafft, Medien und Social Media stärker genutzt werden und Lautsprecherfahrzeuge unterstützend zum Einsatz kommen.
Jährliche Gefährdenabschätzung
Grundsätzlich werde für die Stadt Chemnitz eine jährlich zu aktualisierende Gefährdungsabschätzung erstellt. Ein besonderer Alarm- und Einsatzplan "Stromausfall" werde laut Verwaltung ständig fortgeschrieben. Eine "Risikoanalyse zur nachhaltigen Absicherung der Trinkwasserversorgung" liege vor. Aus den Empfehlungen müssten jedoch noch konkrete Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Eine ordnungsgemäße Unterhaltung und Sanierung der Trinkwassernotbrunnen könne indes personell und haushaltsseitig derzeit nicht abgedeckt werden, heißt es weiter.
erschienen am 18.05.2022