Durch Geschäfte bummeln, ins Museum gehen, Tiere im Tierpark anschauen - all das soll in Chemnitz nach Ostern wieder möglich sein. Die Stadt hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Auch Betriebe der körpernahen Dienstleistungen dürfen öffnen. Tierpark, Wildgatter, Botanischer Garten sowie Museen und Galerien können jeweils mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung besucht werden. Über die genauen Öffnungszeiten will die Stadt Chemnitz zeitnah informieren.
Voraussetzung für alle Öffnungen ist, dass Besucher oder Kunden die Angebote nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests, der maximal 24 Stunden alt ist, in Anspruch nehmen können. Auch Individualsport und Sport für bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Außenbereich soll wieder erlaubt werden.
Notbremse richtet sich nach der Bettenbelegung in den Kliniken
"Die Allgemeinverfügung wird laut Verordnung des Freistaats aufgehoben, wenn in Sachsen die maximale Bettenkapazität von 1.300 belegten Corona-Betten erreicht ist. Dies gibt dann der Freistaat bekannt", heißt es weiter aus dem Rathaus. "Die Lage in Chemnitz und Sachsen ist weiterhin angespannt und wir nehmen sie ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, vorbereitet zu sein, sollten Öffnungen möglich werden. Dies haben wir mit der Allgemeinverfügung jetzt veranlasst", sagte Oberbürgermeister Sven Schulze.
erschienen am 05.04.2021