Chemnitz. Die Zugbegleiterin der MRB, Leipzig in Richtung Chemnitz, informierte heute gegen 10.25 Uhr die Bundespolizeiinspektion Chemnitz über eine Person, welche kein Ticket vorweisen konnte.
Aufnahme der Personalien
Bei Eintreffen der Bahn im Chemnitzer Hauptbahnhof wurde die Person von einer Streife der Bundespolizei in Empfang genommen, um die Personalien zu erfassen.
Vollstreckungshaftbefehl
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 30-jährigen Kameruner ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorliegt. Er war vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema wegen Erschleichens von Leistung zu einer Geldstrafe von 2400,00 EUR + 157,90 Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden.
Einlieferung in die JVA
Da er die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine JVA eingeliefert. Zudem wurde gegen ihn erneut eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistung erstattet.
erschienen am 04.07.2023